Rechtsanwältin Dolores Spangenberg
Strafrecht
Aufgabe eines Strafverfahrens ist die Feststellung eines staatlichen Strafanspruchs und erforderlichenfalls dessen Durchsetzung.
Das Strafverfahren untergliedert sich in verschiedene Abschnitte.
Inwieweit der Beschuldigte der Tat hinreichend verdächtig ist, wird im Ermittlungsverfahren geprüft.
Um das Ermittlungsverfahren möglichst ohne Gerichtsverhandlung zu beenden, ist es daher zumeist sinnvoll, einen Strafverteidiger schon in einem frühen Stadium des Strafverfahrens zu beauftragen, d. h. bereits unmittelbar nachdem man Kenntnis von dem Vorwurf erlangt hat, einen Straftatbestand verwirklicht zu haben.
In den Fällen, in denen eine vorzeitige Verfahrenseinstellung nicht erzielt werden kann, wird das Gericht zumeist das Hauptverfahren eröffnen, so dass dann im Rahmen einer Hauptverhandlung zu prüfen ist, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Angeklagten bzw. der Angeklagten verwirklicht wurde.
Als Verteidigerin zielen meine Bemühungen insbesondere darauf ab, sowohl auf eine effektive Verteidigung als auch auf einen fairen Prozess hinzuwirken.
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im Lahn-Dill-Kreis
Rechtsanwältin
Dolores Spangenberg
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Zugelassen bei allen Amts- und Landgerichten, sowie beim Ober- landesgericht Frankfurt am Main.
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